AGB Zeltlager Rammetshofen
1. Anmeldung und Teilnahmebestätigung
Mit der Überweisung des Teilnehmerbeitrags nach der Anmeldung kommt ein verbindlicher Vertrag zu Stande und sie erhalten per Mail eine Teilnahmebestätigung. Die Teilnahme an der Freizeit erfolgt in der Reihenfolge des bezahlten Teilnehmerbeitrags. Weitere Reiseinfos zum Zeltlager folgen ca. 14 Tage vor Beginn der Freizeit
2. Rücktritt
Der Rücktritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Anbieter erfolgen. Für den Fall des Rücktrittes ergeben sich folgende Stornokosten: Absage bis 6 Wochen (42 Tage) vor Freizeitbeginn: volle Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags. Absage bis 2 Wochen (14 Tage) vor Freizeitbeginn: 25 Euro vom Teilnehmerbeitrag. Absage bis Reiseantritt: 50% des Teilnehmerbeitrags. Falls eine Ersatzperson gestellt wird behalten wir nur 25 Euro des Teilnehmerbeitrags ein. Stichtag für die Ermittlung der Stornokosten ist der Tag des Eingangs/Poststempel der schriftlichen Abmeldung beim Anbieter der Maßnahme. Der BDKJ empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
3. Haftung
Eine Haftung des Veranstalters für den Fall, dass eine Veranstaltung nach erfolgter Teilnahmebestätigung/Anmeldung abgesagt werden muss, wird nicht übernommen. Durch eine vorzeitige Beendigung (krankheitsbedingt, höhere Gewalt, Regelverstöße oder auf eigenen Wunsch) der Freizeit, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags.
4. Versicherung
Alle Teilnehmer-innen sind durch den Anbieter für die Dauer des Aufenthaltes haftpflicht- und unfallversichert (Privatehaftpflichtversicherung haben Vorrang). Für den Verlust von Sachen haftet die/der Teilnehmer-in bzw. dessen Eltern. Bei Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung der Teilnehmerin/des Teilnehmers in Anspruch genommen. Elektrogeräte (Smartphone etc.) sind nicht haftpflichtversichert, bitte schießen sie hierfür eine separate Versicherung ab.
5. Betreuung
Alle Freizeiten werden von geschulten und ausgesuchten ehrenamtlichen Freizeitleiter-innen betreut.
6. Spielregeln
Setzt sich ein-e Teilnehmer-in trotz Mahnungen wiederholt über Regeln zwischenmenschlichen Zusammenlebens hinweg oder begeht er/sie sonstige grobe Verstöße, hat das Betreuer-innen-team das Recht, den/die Teilnehmer-in in Begleitung einer Aufsichtsperson auf Kosten der Eltern nach Hause zu schicken oder von den Eltern abholen zu lassen.
7. Eignung der Teilnehmer
Der Teilnehmer muss körperlich und geistig in der Lage sein, die Anforderungen eines Zeltlager zu bewältigen. Dazu gehören z.B. Schwimmbadbesuch, Nachtwanderungen, Zeltlagerfeuer, Waldtage, Wanderungen, Übernachtungen unter freiem Himmel, Sport, Basteln, Malen, Stadtspiel, Ausflüge, Fahrradfahren, Ruhe und Erholungszeiten, Umgang und Benutzung von Sägen, Taschenmesser, Werkzeug und Beil, sowie einfache sanitäre Verhältnisse und nur kaltes Wasser zur Körperreinigung.
8. Weitere Regelungen
Für die Abwicklung des Anmeldeverfahrens, die Buchhaltung, die Förderung, die Evaluation der Maßnahmen sowie für eine spätere Kontaktaufnahme werden die Daten der Teilnehmer-innen elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur in den engen Grenzen des Datenschutzes. Eine kommerzielle Verwertung erfolgt nicht. Während der Maßnahmen werden von den Teilnehmer-innen Fotos, Video- und Tonaufnahmen gemacht, diese dürfen anschließend für die Öffentlichkeitsarbeit des Trägers genutzt und unter der Creative-Commons-Lizenz »Namensnennung-Nicht-Kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen« veröffentlicht werden. Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung: Kath. Jugendreferat, Postgasse 2, 89073 Ulm, 0731 602 1116, jugendreferat-ul@bdkj.info
Datenschutzbeauftragter: Bischöfliches Ordinariat, Stabsstelle Datenschutz, Postfach 9 ,72101 Rottenburg, Fon 07472 169 -890, Fax 07472 169 -838 90, datenschutz@bo.drs.de
9. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Ehingen (Donau) als vereinbart.